Ehepartnerzuschlag einfach berechnen

Erhalten Sie eine Einschätzung, wie hoch die Förderung für die Altersvorsorge Ihres Partners im Falle einer Auslandsverwendung für Soldaten und Beamte sein kann.

Was ist der Ehepartnerzuschlag?

Begleitet Ihr Ehe- oder Lebenspartner Sie bei einer allgemeinen Verwendung im Ausland mit Auslandsdienstbezügen, kann sich Ihr Auslandszuschlag zum Aufbau einer eigenständigen Altersvorsorge Ihres Partners erhöhen.

Die Förderung soll Nachteile ausgleichen, wenn Partner während der Auslandsverwendung keine oder nur eingeschränkte Erwerbsmöglichkeiten haben.

Je nach Besoldung können so bis zu mehr als 1.000 € monatlich in die Altersvorsorge Ihres Partners fließen.

 

Wie hoch kann die Förderung sein?

Die Förderhöhe orientiert sich an den geltenden Regelungen (§ 53 BBesG) zum erhöhten Auslandszuschlag.

Für Partner mit deutscher Staatsbürgerschaft beträgt der Zuschlag 18,6% des Grundgehalts, gedeckelt auf die Endstufe A14.

Für Partner ohne deutsche Staatsbürgerschaft gelten 6%, ebenfalls gedeckelt auf die Endstufe A14 – hier ohne Verwendungsnachweis.

Als Orientierung:

Besoldung mögliche Förderung
A11 ca. 700–900 € monatlich
A13 ca. 1.000–1.300 € monatlich
A14 ca. 1.100–1.370 € monatlich

Person, die ein Tablet mit einem Stift in der Hand hält und eine deutsche Website zur Berechnung des Ehegattenzuschusses anzeigt, mit unscharfen Personen im Hintergrund.

Welche Faktoren bestimmen die Förderung?

Die Höhe hängt vor allem ab von:

  • Ihrer Besoldungsgruppe
  • Ihrer Erfahrungsstufe
  • der Dauer der Auslandsverwendung
  • der Situation Ihres Partners

Schon kleine Unterschiede können mehrere hundert Euro monatlich ausmachen – eine individuelle Berechnung lohnt sich daher in jedem Fall.

Praxisbeispiel zur Höhe des Ehepartnerzuschlags

Ein Offizier mit

  • Besoldung A13, Erfahrungsstufe 8,
  • Auslandsverwendung 12 Monate und
  • ausreisendem Partner ohne eigenes Einkommen

kann eine Förderung von etwa 1.266 € monatlich erhalten. Das entspricht rund 15.000 € Altersvorsorgeförderung während eines 12-monatigen Auslandspostens.

Wie viel Förderung steht Ihnen beim Ehepartnerzuschlag zu?

Berechnen Sie in wenigen Sekunden Ihre persönliche Förderung und die Auswirkungen auf die Altersvorsorge Ihres Partners.

Ihre persönliche Situation


Wirkung auf die Altersvorsorge Ihres Partners

Gehalt ohne Sonderzulagen-
Förderung möglich?-
Monatliche Förderung-
Förderung der Auslandsverwendung-
Gesamtförderung inklusive Verlängerung-

Bei Beitragsfreistellung des Vertrages nach Rückkehr

Monatlicher Betrag (Beitragsfreistellung)-
Konservative Anlage (3%)-
Renditeorientierte Anlage (6%)-

Bei privater Vertragsfortführung nach Rückkehr

Monatlicher Betrag-
Konservative Anlage (3%)-
Renditeorientierte Anlage (6%)-

Ihre persönliche Auswertung

Erhalten Sie eine detaillierte Analyse Ihrer Situation sowie konkrete Tipps, wie Sie das Maximum aus Ihrem Ehepartnerzuschlag herausholen können.





Eine Person im Geschäftsanzug schüttelt einer Person in Tarnuniform in einem hellen, unscharfen Innenraum die Hand.

So stellen Sie sicher, dass Sie keine Förderung verschenken

 

Die Förderung selbst ist gesetzlich geregelt.

Entscheidend für das spätere Ergebnis ist jedoch die Auswahl des passenden zertifizierten Vorsorgeprodukts. In der Praxis wird die Förderung häufig nicht optimal in die langfristige Altersvorsorgeplanung eingebunden.

Lassen Sie uns gemeinsam prüfen,

  • welche Vorsorgelösungen im Rahmen der geltenden Regelungen in Betracht kommen
  • welche Kostenstrukturen bestehen
  • welche Strategie zu Ihrer Dienstzeitplanung passt.

Beratung durch Spezialisten mit Bundeswehrerfahrung

Als Finanzmakler für Beamte und Soldaten - insbesondere auch Sanitätsoffziere und -anwärter -  unterstützen wir bei Besoldungs-, Auslands- und Vorsorgethemen. Wir vergleichen Lösungen verschiedener Anbieter und beraten Sie dabei, wie Sie die Förderung sinnvoll in Ihre Altersvorsorgeplanung einbinden können.

Häufige Fragen zum Ehepartner-zuschlag

Wer hat Anspruch auf den Ehepartnerzuschlag?

Anspruch auf den Ehepartnerzuschlag bestehen für Soldaten und Beamte, die im Rahmen einer Auslandsverwendung Auslandsdienstbezüge erhalten und deren Ehe- oder Lebenspartner sie ins Ausland begleitet.

Voraussetzung ist, dass der Partner während der Auslandsverwendung keine oder nur eingeschränkte Möglichkeiten hat, einer eigenen Erwerbstätigkeit nachzugehen. Die Förderung dient dazu, diese Nachteile auszugleichen und eine eigenständige Altersvorsorge aufzubauen.

Die Höhe des Zuschlags hängt unter anderem von der Staatsangehörigkeit des Partners ab. Für Partner mit deutscher Staatsbürgerschaft gelten andere Fördersätze als für Partner ohne deutsche Staatsbürgerschaft.

Wichtig ist, dass der Ehepartnerzuschlag aktiv beantragt werden muss. Zudem müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, etwa in Bezug auf die Auslandsverwendung und die persönliche Situation des Partners.

Warum kennen viele Soldaten und Beamte diese Förderung gar nicht?

Der erhöhte Auslandszuschlag für mitausreisende Partner ist zwar gesetzlich geregelt, wird in der Praxis jedoch häufig nicht aktiv erklärt. Viele Soldaten oder Beamte erfahren erst im Rahmen einer Beratung oder während der Vorbereitung einer Auslandsverwendung davon. Dadurch wird die Förderung teilweise gar nicht genutzt oder nicht optimal eingesetzt. Mit unserem Rechner können Sie schnell prüfen, ob und in welcher Höhe eine Förderung für Sie möglich ist.

Welche Fehler passieren bei der Nutzung der Förderung häufig?

In der Praxis treten immer wieder ähnliche Probleme auf:

  • Die Förderung wird gar nicht beantragt, weil sie nicht bekannt ist.
  • Der Altersvorsorgevertrag erfüllt die Anforderungen nicht.
  • Der Antrag wird erst spät gestellt, sodass Fördermonate verloren gehen.
  • Die Förderung wird nicht sinnvoll in eine langfristige Vorsorgeplanung eingebunden.

Gerade weil die Förderung häufig über 10.000–20.000 € pro Auslandsposten betragen kann, lohnt es sich, die Voraussetzungen und Möglichkeiten frühzeitig zu prüfen.

Lohnt sich eine Beratung überhaupt, wenn die Förderung gesetzlich geregelt ist?

Die Förderung selbst ist gesetzlich festgelegt. Der Unterschied entsteht meist durch die Auswahl der Altersvorsorgelösung. Kostenstruktur, Anlagestrategie und langfristige Rendite können einen erheblichen Einfluss auf das spätere Ergebnis haben. In der Praxis zeigt sich häufig, dass die Förderung nicht optimal genutzt wird, wenn keine individuelle Planung erfolgt.

Wann sollte der Antrag gestellt werden?

Der Antrag sollte möglichst frühzeitig vor Beginn der Auslandsverwendung gestellt werden. Idealerweise erfolgt die Klärung bereits während der Vorbereitung der Auslandsverwendung, damit

  • der Altersvorsorgevertrag rechtzeitig eingerichtet werden kann,
  • alle Voraussetzungen erfüllt sind und
  • der Zuschlag direkt ab Beginn der Verwendung berücksichtigt werden kann.

Eine frühzeitige Planung hilft, Verzögerungen oder entgangene Förderung zu vermeiden.

Kann ich den Ehepartnerzuschlag auch noch nachträglich beantragen?

Grundsätzlich muss der Zuschlag beantragt werden, solange die Voraussetzungen bestehen. Ob eine nachträgliche Beantragung, Korrektur und Genehmigung möglich ist, hängt vom Einzelfall und vom Zeitpunkt der Auslandsverwendung ab. In der Praxis lohnt es sich häufig, die Situation frühzeitig prüfen zu lassen, um keine Förderung zu verlieren.

Wofür darf die Förderung genutzt werden?

Die Förderung ist zweckgebunden für Altersvorsorge. Je nach persönlicher Konstellation und den jeweils geltenden Vorgaben kommen insbesondere Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungswerken oder geeignete zertifizierte Vorsorgelösungen in Betracht.

Ob ein konkreter Vertrag zulässig ist, muss im Einzelfall geprüft werden.

Was passiert nach der Rückkehr aus dem Ausland?

Nach Ende der Auslandsverwendung gibt es mehrere Möglichkeiten. Je nach Produkt kann eine beitragsfreie Weiterführung, private Fortsetzung oder Anpassung der Vertragsgestaltung möglich sein.

Welche Lösung sinnvoll ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation und Ihrer weiteren Dienstplanung ab.

Ist eine Basisrente (Rürup) sinnvoll, wenn ich nach meiner Zeit bei der Bundeswehr als ziviler Arzt weiterarbeite?

Das hängt von Ihrer späteren beruflichen Situation ab. Als Arzt werden Sie in der Regel Mitglied eines berufsständischen Versorgungswerks. Dessen Pflichtbeiträge werden auf den steuerlichen Höchstbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen angerechnet, sodass der steuerliche Spielraum für zusätzliche Basisrentenbeiträge teilweise oder vollständig ausgeschöpft sein kann.

Trotzdem kann eine Basisrente sehr attraktiv sein: Wenn noch steuerlicher Rahmen vorhanden ist (z. B. durch zusätzliche Einkünfte aus Privatliquidation), profitieren Sie von einer spürbaren Steuerentlastung und dem Aufbau einer zusätzlichen lebenslangen Rente, die zudem insolvenz- und pfändungsgeschützt ist. Auch unabhängig vom Steuervorteil bietet die Basisrente eine stabile, verlässliche Form der Altersvorsorge, die gezielt auf langfristige Versorgungssicherheit ausgelegt ist.

Entscheidend bleibt eine vorausschauende Planung unter Berücksichtigung Ihrer späteren Tätigkeit, Ihres Einkommens und Ihres gewünschten Maßes an lebenslanger Absicherung

Verliere ich als Sanitätsoffizier später steuerliche Vorteile, wenn ich heute die falsche Altersvorsorge wähle?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal mit Ja oder Nein beantworten.

Beim Ehepartnerzuschlag geht es zunächst darum, dass für den Ehepartner ein geeignetes Altersvorsorgeprodukt gewählt wird. Für die steuerliche Bewertung kommt es dann vor allem darauf an, wie die Eheleute veranlagt werden und ob der Ehepartner später in ein berufsständisches Versorgungswerk einzahlt. Das eigentliche Risiko bei der Produktwahl liegt meist nicht darin, dass steuerliche Vorteile vollständig „verloren gehen“, sondern darin, dass Förderungen nicht optimal genutzt, Steuervorteile dem falschen Bereich zugeordnet oder unnötig unflexible Lösungen gewählt werden.

Vereinfacht gesagt: Es kann passieren, dass ein steuerlicher Förderrahmen bereits ausgeschöpft wird, während ein anderer gar nicht genutzt wird. Deshalb ist es in dieser Konstellation oft treffender, von verschenkten als von verlorenen Steuervorteilen zu sprechen.

Steht Ihnen der Ehepartnerzuschlag auch bei einer Verwendung in der Brigade Litauen zu?

Eine dauerhafte Verwendung in der Brigade Litauen (Panzerbrigade 45) stellt eine Auslandsverwendung dar und genau dafür wurde der sogenannte Ehepartnerzuschlag (EPZ) gesetzlich eingeführt. Bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzung kann die Förderung somit auch für Angehörige der Brigade Litauen gewährt werden.

Praxisbeispiel zur Höhe des Ehepartnerzuschlags

Ein Offizier mit

  • Besoldung A13, Erfahrungsstufe 8,
  • Auslandsverwendung 12 Monate und
  • Mitnahme des Partners ohne eigenes Einkommen

kann eine Förderung von etwa 1.266 € monatlich erhalten. Das entspricht rund 15.000 € Altersvorsorgeförderung während einer 12-monatigen Auslandsverwendung.

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Rechtlicher Hinweis

Die Berechnung des Ehepartnerzuschlags beruht auf optimalen Rahmenbedingungen. Steuerliche Aspekte sowie Sondersituationen (z. B. vorzeitige Kündigung oder Abbruch des Auslandsaufenthalts) sind nicht berücksichtigt. Die Ergebnisse dienen nur der ersten Orientierung. Eine individuelle Beratung durch einen Spezialisten wird dringen empfohlen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.